Wir möchten Sie mit diesem PDF der Landesregierung über die ab Schulstart geltenden Regelungen für Schulbetrieb und Schulveranstaltungen informieren.
Kurz zusammengeafsst:
- Seiten 1 und 2 beschreiben Aspekte des Schulaltags mit den dazu gültigen Paragraphen der Corona-Verordnung Schule - jeweils "normal" und "Kohortenpflicht" gegenüber gestellt.
"Kohorten" sind die Baden-Württemberg-spezifische Regelung, keine Quarantäne sondern "Kohortenpflicht" und tägliche Tests bei einem auf SARS-CoV-2 posotiven Schülertest zu verlangen.
"möglichst konstante Gruppen" erscheint uns recht weich formuliert.
- Seite 3 führt tabellarisch die Regeln zu AHA-L+Test auf.
- Seiten 4 und 5 beziehen sich auf Schulveranstaltungen, für uns interessant für Elternabend, Elternbeirats- und Schulkonferenzsitzung. Hierzu ergänzend:
"Die Durchführung von Schulveranstaltungen richtet sich nach § 10 der Corona-Verordnung. Diese Verordnung der Landesregierung wird noch im Verlauf der ersten Schulwoche angepasst. In der beigefügten Übersicht haben wir Ihnen aber das zusammengestellt, was in der kommenden Woche gelten wird. Kurz zusammengefasst gilt gegenwärtig, dass solche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur unter Beachtung der 3G Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie mit Maskenpflicht durchgeführt werden können. Im Freien gilt 3-G und Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Diese Regeln gelten beispielsweise auch für die Durchführung von Elternabenden in der Schule."
- Seite 6 beschreibt das Vorgehen bei einem auf SARS-CoV-2 posotiven Testergebnis bei Schülern.