Infektionsschutz eigenverantwortlich
Wir möchten auf die Kampagne aus dem Umfeld von Schüler:innen-Vertretungen aufmerksam machen:
www.dranbleiben-bw.de
Angebote, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, gibt es auf
https://www.dranbleiben-bw.de/#einmalige-impfaktionen
SWR: werden Elternbeiräten in Baden-Württemberg angefeindet?
Corona-Leugner an Schulen: Elternbeiräte in Baden-Württemberg unter Druck
Corona - Landes-Regelungen Stand 13.9.21
Wir möchten Sie mit diesem PDF der Landesregierung über die ab Schulstart geltenden Regelungen für Schulbetrieb und Schulveranstaltungen informieren.
Kurz zusammengeafsst:
- Seiten 1 und 2 beschreiben Aspekte des Schulaltags mit den dazu gültigen Paragraphen der Corona-Verordnung Schule - jeweils "normal" und "Kohortenpflicht" gegenüber gestellt.
"Kohorten" sind die Baden-Württemberg-spezifische Regelung, keine Quarantäne sondern "Kohortenpflicht" und tägliche Tests bei einem auf SARS-CoV-2 posotiven Schülertest zu verlangen.
"möglichst konstante Gruppen" erscheint uns recht weich formuliert.
- Seite 3 führt tabellarisch die Regeln zu AHA-L+Test auf.
- Seiten 4 und 5 beziehen sich auf Schulveranstaltungen, für uns interessant für Elternabend, Elternbeirats- und Schulkonferenzsitzung. Hierzu ergänzend:
"Die Durchführung von Schulveranstaltungen richtet sich nach § 10 der Corona-Verordnung. Diese Verordnung der Landesregierung wird noch im Verlauf der ersten Schulwoche angepasst. In der beigefügten Übersicht haben wir Ihnen aber das zusammengestellt, was in der kommenden Woche gelten wird. Kurz zusammengefasst gilt gegenwärtig, dass solche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur unter Beachtung der 3G Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie mit Maskenpflicht durchgeführt werden können. Im Freien gilt 3-G und Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Diese Regeln gelten beispielsweise auch für die Durchführung von Elternabenden in der Schule."
- Seite 6 beschreibt das Vorgehen bei einem auf SARS-CoV-2 posotiven Testergebnis bei Schülern.
Mobile Luftreinigungsgeräte in allen Stuttgarter Schulen
Wir haben eine Petition gestartet, um den Argumenten in unserem Brief mehr Nachdruck zu verleihen - sofern diese Sie überzeugen und Sie uns durch Unterzeichnen unterstützen wollen.
Sie können die Adresse https://openpetition.de/!hbdbj gern weiterverbreiten, und als Unterstützer unterzeichnen.
Kurz-Überblick über den als PDF verfügbaren Brief:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Stuttgart,
nach monatelang eingeschränktem Schulbetrieb und Lernen auf Distanz ist es das gemeinsame Ziel von Politik und Elternschaft, nach den Sommerferien den Präsenzunterricht dauerhaft und sicher zu gewährleisten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Delta-Variante hat sich die Situation für die - zumeist ungeimpften - Schüler:innen nochmals verschärft. Daher gilt es nun, alle zur Verfügung stehenden Mittel zum maximalen Schutz unserer Kinder auszuschöpfen. Ganz im Sinne des vielfach zitierten Schweizer Käsescheiben-Modells.
Die im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart durchgeführte Studie des IGTE liefert dafür die besten Argumente!
Schutz schließt Behaglichkeit nicht aus!
Die in der IGTE-Studie der Universität Stuttgart untersuchten Luftreinigungsgeräte verursachten maximal einen Schalldruckpegel von 49 dB(A), meist deutlich weniger. Dies ist vergleichbar mit einem Kühlschrank und liegt weit unter der durchschnittlichen Klassenlautstärke von 65 dB.
Auch die in der der IGTE-Studie befragten Teilnehmer:innen bestätigen eine hohe Akzeptanz der Geräuschentwicklung der Luftfiltergeräte (siehe Grafiken in Studie und PDF).
Die Ausstattung von 2.700 Schulräumen in Stuttgart mit mobilen Luftreinigungsgeräten kostet bei einem angenommenen Geräte-Anschaffungspreis von 3.000 Euro insgesamt 8,1 Mio. Euro, wovon Bund und Land die Hälfte der Kosten tragen. Für den Stuttgarter Haushalt bedeutet das somit eine Investition von ca. 4 Mio. Euro. Nach der Entlastung des Stuttgarter Haushalts von monatlich 4,3 Mio. Euro für Selbsttests der Schüler:innen durch die Kostenübernahme durch das Land Baden-Württemberg wäre die Anschaffung innerhalb eines Monats gedeckt.
Luftreinigungsgeräte sind auch nach der Pandemie sinnvoll, da sie nachhaltig zu einer besseren Luftqualität in den Räumlichkeiten beitragen. Sie schützen generell vor Krankheitserregern und filtern Feinstaub aus der Luft. Die Pandemie lässt uns keine Zeit, auf fest verbaute Raumluftanlagen im Rahmen langwieriger Sanierungen zu warten.
Wir Eltern zählen jetzt auf Ihren persönlichen Einsatz: Helfen Sie mit und sorgen Sie dafür, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Lernumgebung unserer Kinder deutlich sicherer machen. Stimmen Sie für die Beschaffung dieses weiteren, zuverlässigen Bausteins zur Bekämpfung des Coronavirus!
Presseerklärung Luftfilter als PDF
Seite 1 von 9