Referenzrahmen für Schulqualität in BaWü
Referenzrahmen für Schulqualität in BaWü - Ist die Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretungen ein wichtiges Qualitätsmerkmal?
Liebe Elternbeiratsvorsitzende und -stellvertreter,
liebe Elternvertreter,
liebe Eltern,
der Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg befindet sich aktuell durch das Land BW in der Überarbeitung.
Er ist eine verbindliche Orientierung für die Qualitätsentwicklung an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg und befasst sich mit Rahmenbedingungen, Prozessen und Ergebnissen in der Schullandschaft.
Die aktuell vorliegende Fassung berücksichtigt die Bereiche der Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretungen eher ungenügend.
Noch bis zum 12. August kann man jedoch über ein Rückmeldeportal jeder und jede seine Meinung zum Referenzrahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an das Kultusministerium zurückmelden.
Schaffen wir es durch entsprechende Rückmeldungen, der Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretungen das notwendige Gewicht nicht nur in der Erziehungspartnerschaft sondern auch im Referenzrahmen zu verpassen?
Mit Ihrer Hilfe - und der Hilfe möglichst vieler Eltern - kann es gelingen, dass den Erstellern des Referenzrahmens bewusst wird, dass ernsthafte, konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretung sehr wohl ein gewichtiges Qualitätsmerkmal für Schulen darstellt und im vorgelegten Entwurf nicht die nötige Beachtung findet.
Das Rückmeldeportal ist nicht schwierig zu bedienen, evtl. können Sie Textvorschläge einfach hineinkopieren.
Wir sind der Meinung;
- Elternarbeit ist und bleibt wichtig in der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern!
- Eine gute Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretern ist ein Qualitätsmerkmal an den Schulen.
Wollen Sie, dass dies so auch wahrgenommen und anerkannt wird?
Dann beteiligen Sie sich gerne im Rückmeldeportal.
Sollten Sie Hinweise, Erläuterungen oder sogar ein paar Tipps zum Ausfüllen benötigen, melden Sie sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier finden Sie Infos zum Referenzrahmen
Hier können Sie das Rückmeldeportal aufrufen.
Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung bis zum 12. August 2022 unter dem Link des
Rückmeldeportals zum Beteiligungsverfahren am Referenzrahmen Schulqualität BW.
Infektionsschutz eigenverantwortlich
Wir möchten auf die Kampagne aus dem Umfeld von Schüler:innen-Vertretungen aufmerksam machen:
www.dranbleiben-bw.de
Angebote, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, gibt es auf
https://www.dranbleiben-bw.de/#einmalige-impfaktionen
SWR: werden Elternbeiräten in Baden-Württemberg angefeindet?
Corona-Leugner an Schulen: Elternbeiräte in Baden-Württemberg unter Druck
Corona - Landes-Regelungen Stand 13.9.21
Wir möchten Sie mit diesem PDF der Landesregierung über die ab Schulstart geltenden Regelungen für Schulbetrieb und Schulveranstaltungen informieren.
Kurz zusammengeafsst:
- Seiten 1 und 2 beschreiben Aspekte des Schulaltags mit den dazu gültigen Paragraphen der Corona-Verordnung Schule - jeweils "normal" und "Kohortenpflicht" gegenüber gestellt.
"Kohorten" sind die Baden-Württemberg-spezifische Regelung, keine Quarantäne sondern "Kohortenpflicht" und tägliche Tests bei einem auf SARS-CoV-2 posotiven Schülertest zu verlangen.
"möglichst konstante Gruppen" erscheint uns recht weich formuliert.
- Seite 3 führt tabellarisch die Regeln zu AHA-L+Test auf.
- Seiten 4 und 5 beziehen sich auf Schulveranstaltungen, für uns interessant für Elternabend, Elternbeirats- und Schulkonferenzsitzung. Hierzu ergänzend:
"Die Durchführung von Schulveranstaltungen richtet sich nach § 10 der Corona-Verordnung. Diese Verordnung der Landesregierung wird noch im Verlauf der ersten Schulwoche angepasst. In der beigefügten Übersicht haben wir Ihnen aber das zusammengestellt, was in der kommenden Woche gelten wird. Kurz zusammengefasst gilt gegenwärtig, dass solche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur unter Beachtung der 3G Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie mit Maskenpflicht durchgeführt werden können. Im Freien gilt 3-G und Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Diese Regeln gelten beispielsweise auch für die Durchführung von Elternabenden in der Schule."
- Seite 6 beschreibt das Vorgehen bei einem auf SARS-CoV-2 posotiven Testergebnis bei Schülern.
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