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Übergabe der Lesefibel TLS an die Kultusministerin Frau Warminski-Leitheußer
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 27. Januar 2012 17:08
Die Arbeitsgruppe Teilleistungsschwächen (TLS) des GEB Stuttgart hat im vergangenen Jahr betroffene Eltern gebeten, ihre Erfahrungen mit schulischer Förderung von Teilleistungsschwächen aufzuschreiben. Wir haben daraus eine Lesefibel zusammengestellt, die Sie hier ansehen können.
Am 19. Januar 2012 hat die Arbeitsgruppe diese Lesefibel der Kultusministerin Frau Warminski-Leitheußer überreicht und in einem persönlichen Gespräch nochmals auf die Probleme von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Rechenschwäche im schulischen Alltag aufmerksam gemacht.

Die Übergabe im Kultusministerium
Stellungnahme des GEB zu Teilleistungsschwächen (TLS)
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- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 21. Januar 2012 15:03
Stellungnahme zu G8/G9
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 15. Januar 2012 14:11
Zahlreiche Gespräche vor dem Regierungswechsel, vor allem mit der SPD, sowie entsprechende Absichtserklärungen beider Parteien (siehe Koalitionsvertrag) gaben Anlass zu der Hoffnung, die Rückkehr zu G9 sei, sofern von den einzelnen Gymnasien gewünscht, lediglich eine Formsache [...]. Inzwischen werden jedoch ständig die Bedingungen für eine Rückkehr zu G9 verschärft
Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung (GSE)
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 15. Januar 2012 13:10
Ab diesem Schuljahr fällt die Verbindlichkeit der GSE. Das bedeutet, dass die Eltern tatsächlich entscheiden können, auf welche weiterführende Schulart ihr Kind gehen wird.
Wie verläuft in Zukunft das Übergangsverfahren?
Wie bisher auch finden in den letzten Wochen vor Ende des 1. Schulhalbjahres die Informationen über die weiterführenden Schulen statt. Ebenfalls in dieser Zeit findet das Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahn statt (bis zum 17. Februar). Dieses Gespräch gewinnt jetzt an Bedeutung, da es eine wirkliche Beratung darüber sein soll, welche Schullaufbahn für Ihr Kind die erfolgversprechendste ist. Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die GSE fällt bis 28. Februar, diese wird dann gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 bis zum 1. März an die Eltern gegeben. Sollten die Eltern den Wunsch haben, an einem besonderen Beratungsverfahren teilzunehmen, müssen sie diesen Wunsch bis spätestens 4 Tage nach der Ausgabe der GSE der Grundschule mitteilen. Diese Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft finden bis spätestens zum 3. Mai statt. Die Testergebnisse werden nur auf Wunsch der Eltern der jeweiligen Grundschule mitgeteilt. Die GSE wird dadurch nicht verändert.
Wie funktioniert die Anmeldung an einer weiterführenden Schule?
Für Schülerinnen und Schüler nach der GSE am 28. und 29. März 2012
Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, bis zum 10. Mai 2012
Wichtig dabei ist: Sie können zwar die Schulart für Ihr Kind wählen, aber nicht die Schule – jede Schule kann nur so viele Schüler aufnehmen, wie sie Klassen bilden kann. Die weiterführende Schule darf weder die Grundschulempfehlung noch das Grundschulzeugnis verlangen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Schulart für Ihr Kind empfehlenswert ist, sprechen Sie auch mit Menschen, die Ihr Kind aus anderen Zusammenhängen kennen: Übungsleiter im Sportverein, Musiklehrer, frühere Lehrer, usw.

